Zu Beginn des Unterrichtsangebotes klärt die Lehrkraft die Bedeutung des Begriffes „Privatsphäre“. Wie wichtig der Schutz der privaten Sphäre ist, kann zunächst auch mit einer scheinbar übergriffigen Aktion deutlich gemacht werden. Die Lehrkraft fragt die Schülerinnen und Schüler: „Würdet ihr mir euer Handy entsperren und überreichen?“ Zum Schein bittet die Lehrkraft die Klasse, ihr ein persönliches Smartphone zu überreichen und es zu entsperren, um nach ein paar privaten Fotos oder Chats schauen zu können. Wahrscheinlich wird sich niemand finden, der ohne weiteres bereit ist, ihr das Handy entsperrt zu überlassen. Niemand wird wollen, persönliche Dinge auf dem Smartphone preiszugeben.
Auf diese Weise ist die Klasse bereits mitten im Thema. In einem Unterrichtsgespräch kann die Lehrkraft nun die Bedeutung von „Privatsphäre“ mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam klären. Als Hilfe steht ihr hierfür eine entsprechende „Information für die Lehrkraft“ mit Erläuterungen zum Thema zur Verfügung. Auf dem Smartboard oder der Tafel kann sie eine MindMap zeichnen, mit der die verschiedenen Dimensionen von Privatsphäre (wie bspw. der Schutzraum der eigenen Wohnung, persönliche Kommunikation, die privat bleiben sollte oder eigene Gefühle, die nur bestimmten Personen etwas angehen) visualisiert werden. Die Schülerinnen und Schüler werden gebeten ihre Kenntnis und ihr Verständnis von „Privatsphäre“ zu erläutern. Im Gespräch kann die Lehrkraft wichtige Aspekte des Begriffes zur Diskussion stellen und auf diese Weise die MindMap vervollständigen.
Nachdem die Schülerinnen und Schüler den verschiedenen Dimensionen von Privatheit nachgegangen sind, beschäftigen sie sich nun ausführlicher mit ihrer Haltung zu ihrer persönlichen Privatsphäre. Hierfür wird die Klasse in Zweiergruppen eingeteilt. Die Paare haben die Aufgabe, mögliche Beispiele für Dinge oder Informationen zu sammeln, die sie lieber privat belassen wollen bzw. die gerne auch öffentlich werden können. Sie gehen dabei folgenden Fragen nach:
In Einzelarbeit sammeln die Schülerinnen und Schüler zunächst Beispiele hierzu und tragen sie in die Tabelle des Aufgabenblattes „Was andere (nicht) über mich wissen dürfen“ ein. Gemeinsam vergleichen die Paare dann ihre Ergebnisse und diskutieren sie. Die Ergebnisse ihrer Diskussion werden anschließend im Plenum besprochen.
Anhand der in den Zweiergruppen gesammelten Beispiele wird in der Klasse schließlich gemeinsam darüber gesprochen, was es bedeutet, wenn private Dinge gegen den eigenen Willen öffentlich werden und wie sich das für die betroffene Person anfühlt. Da hierbei möglichweise auch Themen aufkommen, die von den Schülerinnen und Schülern als zu persönlich empfunden werden, wäre die Schaffung einer vertraulichen Gesprächsatmosphäre wichtig. Es bietet sich daher an, das Gespräch im Sitzkreis zu führen und von der Lehrkraft moderieren zu lassen. Es sollte deutlich gemacht werden, dass es nur um allgemeine Beispiele gehen soll und nicht um tatsächliche Informationen über die Jugendlichen selbst. Auf dieser Basis können vorsichtige Fragen und Nachfragen der Lehrkraft dafür sorgen, dass es zu einem tiefergehenden Austausch kommt.
Mögliche Fragen könnten sein:
Durch diese Form der Auseinandersetzung können die Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisiert werden, wie wichtig der Schutz und die Bewahrung der Privatsphäre ist und dass jeder selbst entscheiden können muss, welche persönlichen Daten öffentlich werden und welche nicht.