Noch nie war es so einfach, Bilder zu machen und sie im Internet zu veröffentlichen. Fotos und Videos hochladen und mit anderen zu teilen, gehört zu den beliebtesten Beschäftigungen von Jugendlichen (1). Hierfür nutzen sie soziale Netzwerke und Messenger. Das Wissen um die Konsequenzen, die das Veröffentlichen von Bildern, Videos oder Musik haben kann, ist meist bei Jugendlichen sowie Erwachsenen nur gering ausgeprägt. Viele wissen nicht, wie schnell beim Posten rechtliche Grenzen überschritten werden. Wenn Fotos von Personen ohne deren Zustimmung gepostet oder fremde Materialien kopiert und weiterverbreitet werden, kann dies gegen das Persönlichkeits- und/oder Urheberrecht verstoßen. Das Persönlichkeitsrecht auch unter Berücksichtigung des Rechts am eigenen Bild und das Urheberrecht sind daher Thema dieser Unterrichtsvorschläge. Mit praktischen Übungen setzen sich die Schülerinnen und Schüler damit auseinander, warum es so wichtig ist, selbst über das eigene Bild in der Öffentlichkeit bestimmen zu können. Auf dieser Basis werden ihnen anschließend die rechtlichen Zusammenhänge spielerisch vertraut gemacht. Sie beziehen die Persönlichkeits- und Urheberrechte auf ihre eigene Medienpraxis und erlernen einen verantwortungsvollen Umgang mit Fotos, Videos und anderen Inhalten in sozialen Medien.
Rechtliche Vorgaben beachten
Bedeutung von Urheberrecht und geistigem Eigentum kennen
Urheber- und Nutzungsrechte (Lizenzen) bei eigenen und fremden Werken berücksichtigen
Persönlichkeitsrechte beachten
Medien in der digitalen Welt verstehen und reflektieren
Chancen und Risiken des Mediengebrauchs in unterschiedlichen Lebensbereichen erkennen, eigenen Mediengebrauch reflektieren und ggf. modifizieren
Hinweis: Nähere Informationen zu den Kompetenzbereichen und dem Unterrichtsmaterial finden Sie in der „Didaktischen Landkarte“ im Bereich „Didaktik“.
Begonnen wird diese Unterrichtseinheit mit einer praktischen Übung, bei der die Schülerinnen und Schüler gut nachvollziehen können, warum es so wichtig ist, über die Veröffentlichung von Bildern, auf denen sie selbst abgebildet sind, auch selbst bestimmen zu können. Dafür kommt das Aufgabenblatt „Fotoshooting“ zum Einsatz. Die Klasse wird in Arbeitsgruppen mit jeweils vier Mitgliedern eingeteilt. Die Gruppen haben die Aufgabe ein Fotoshooting durchzuführen, bei dem zwei Mitglieder fotografiert werden und die anderen zwei Mitglieder als Fotografen fungieren. Dabei sollen jeweils Fotos gemacht werden, bei denen die Abgebildeten
Unter Inaugenscheinnahme der Fotos werden die Abgebildeten von den Fotografen nach den Gründen befragt, warum sie einer Veröffentlichung der Fotos zu b) nicht zustimmen würden. Die verschiedenen Gründe werden schließlich auf einzelne Karten geschrieben, um sie später im Plenum besprechen zu können. Die gemachten Fotos werden anschließend wieder gelöscht, damit sie nicht verbreitet werden können.
Da es um Bilder von ihnen selbst geht, kann den Schülerinnen und Schülern deutlich werden, wie wichtig es ist, über deren Veröffentlichung selbst bestimmen zu können. Hieran kann die Lehrkraft in einem anschließenden Unterrichtsgespräch anknüpfen. Die auf den Karten gesammelten Aussagen aus den Arbeitsgruppen werden auf dem Boden ausgelegt und nach Ähnlichkeit geclustert. Durch vertiefende Nachfragen der Lehrkraft können die vorliegenden Aussagen beleuchtet und weiter expliziert werden. Auf dieser Basis kann schließlich besprochen werden, warum es wichtig ist, dass Abgebildete selbst entscheiden können, welches Bild von ihnen veröffentlicht wird und welches nicht.
Die Lehrkraft kann nun den Zusammenhang zum Persönlichkeitsrecht herstellen: Die Klasse schaut sich gemeinsam das Video „Recht am eigenen Bild“ an, in dem die rechtlichen Grundlagen erklärt werden. Vor diesem Hintergrund kann schließlich das eigene Medienverhalten der Schülerinnen und Schüler mit Fragen wie den folgenden besprochen werden:
Für das Gespräch steht der Lehrkraft die Information „Recht am eigenen Bild“ zur Verfügung, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zur Beantwortung dieser Fragen relevant sind, erläutert werden.
Fotoapparate
Material: Moderationskarten o.Ä.
Aufgabenblatt: „Fotoshooting“ (DOC)
Information für die Lehrkraft: „Recht am eigenen Bild“ (PDF)
Video: „Das Recht am eigenen Bild“ (02:09)
Zu Beginn wird mit den Schülerinnen und Schülern ein Unterrichtsgespräch über Künstler geführt und besprochen, wie Künstler eigentlich Geld verdienen. Hierbei kann die Klasse zunächst gefragt werden, wer Künstler kennt und welche verschiedenen Künstler es gibt, um schließlich auf die Frage zu sprechen zu kommen, welche Bedeutung „Werke“ für ihr Einkommen haben. Mögliche Fragen für das Gespräch wären:
Es könnte durchaus sein, dass die Schülerinnen und Schüler auch „Influencer“ als „Künstler“ benennen. Hier wäre zu klären, ob und inwiefern ein Influencer ein Werk mit einer kreativen „Schöpfungshöhe“ schafft und mit diesem Werk sein Geld verdient. Ist dies der Fall, kann auch er als Künstler angesehen werden.
Vor dem Hintergrund des Gesprächs kann nun gut zum Thema „Urheberrecht“ übergeleitet werden. Die Klasse schaut gemeinsam den Film „Urheberrecht“, in dem wesentliche Grundlagen dieses Rechtes erläutert werden. Auf Basis der Information zum Urheberrecht kann die Lehrkraft anschließend mit der Klasse gemeinsam besprechen, warum dieses Recht für Künstlerinnen und Künstler wichtig ist und was es für die eigene Medienpraxis der Schülerinnen und Schüler – z. B. beim Posten und Teilen fremder Fotos – bedeutet.
Damit sind die Schülerinnen und Schüler ausreichend über die Grundzüge des Urheberrechts informiert und können nun ihr Wissen spielerisch in einem Quiz testen. Hierzu wird die Klasse in Zweiergruppen eingeteilt. Jedes Paar bespricht die in dem Aufgabenblatt beschriebenen praktischen Fälle und entscheidet, was aus urheberrechtlicher Sicht erlaubt ist und was nicht. Für jede richtige Entscheidung mit Begründung wird ein Punkt vergeben. Das Paar mit den meisten Punkten hat gewonnen. Der kleine Wettbewerb motiviert die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen zum Urheberrecht anzuwenden und zu vertiefen.
Die Ergebnisse werden anschließend gemeinsam im Plenum durchgegangen, die Begründungen für die jeweilige Entscheidung besprochen und das Paar mit den meisten Punkten als Sieger gekürt.
Begonnen wird diese Unterrichtseinheit mit einer praktischen Übung, bei der die Schülerinnen und Schüler gut nachvollziehen können, warum es so wichtig ist, über die Veröffentlichung von Bildern, auf denen sie selbst abgebildet sind, auch selbst bestimmen zu können. Dafür kommt das Aufgabenblatt „Fotoshooting“ zum Einsatz. Die Klasse wird in Arbeitsgruppen mit jeweils vier Mitgliedern eingeteilt. Die Gruppen haben die Aufgabe ein Fotoshooting durchzuführen, bei dem zwei Mitglieder fotografiert werden und die anderen zwei Mitglieder als Fotografen fungieren. Dabei sollen jeweils Fotos gemacht werden, bei denen die Abgebildeten
Unter Inaugenscheinnahme der Fotos werden die Abgebildeten von den Fotografen nach den Gründen befragt, warum sie einer Veröffentlichung der Fotos zu b) nicht zustimmen würden. Die verschiedenen Gründe werden schließlich auf einzelne Karten geschrieben, um sie später im Plenum besprechen zu können. Die gemachten Fotos werden anschließend wieder gelöscht, damit sie nicht verbreitet werden können.
Da es um Bilder von ihnen selbst geht, kann den Schülerinnen und Schülern deutlich werden, wie wichtig es ist, über deren Veröffentlichung selbst bestimmen zu können. Hieran kann die Lehrkraft in einem anschließenden Unterrichtsgespräch anknüpfen. Die auf den Karten gesammelten Aussagen aus den Arbeitsgruppen werden auf dem Boden ausgelegt und nach Ähnlichkeit geclustert. Durch vertiefende Nachfragen der Lehrkraft können die vorliegenden Aussagen beleuchtet und weiter expliziert werden. Auf dieser Basis kann schließlich besprochen werden, warum es wichtig ist, dass Abgebildete selbst entscheiden können, welches Bild von ihnen veröffentlicht wird und welches nicht.
Die Lehrkraft kann nun den Zusammenhang zum Persönlichkeitsrecht herstellen: Die Klasse schaut sich gemeinsam das Video „Recht am eigenen Bild“ an, in dem die rechtlichen Grundlagen erklärt werden. Vor diesem Hintergrund kann schließlich das eigene Medienverhalten der Schülerinnen und Schüler mit Fragen wie den folgenden besprochen werden:
Für das Gespräch steht der Lehrkraft die Information „Recht am eigenen Bild“ zur Verfügung, in der die rechtlichen Rahmenbedingungen, die zur Beantwortung dieser Fragen relevant sind, erläutert werden.
Fotoapparate
Material: Moderationskarten o.Ä.
Aufgabenblatt: „Fotoshooting“ (DOC)
Information für die Lehrkraft: „Recht am eigenen Bild“ (PDF)
Video: „Das Recht am eigenen Bild“ (02:09)
Zu Beginn wird mit den Schülerinnen und Schülern ein Unterrichtsgespräch über Künstler geführt und besprochen, wie Künstler eigentlich Geld verdienen. Hierbei kann die Klasse zunächst gefragt werden, wer Künstler kennt und welche verschiedenen Künstler es gibt, um schließlich auf die Frage zu sprechen zu kommen, welche Bedeutung „Werke“ für ihr Einkommen haben. Mögliche Fragen für das Gespräch wären:
Es könnte durchaus sein, dass die Schülerinnen und Schüler auch „Influencer“ als „Künstler“ benennen. Hier wäre zu klären, ob und inwiefern ein Influencer ein Werk mit einer kreativen „Schöpfungshöhe“ schafft und mit diesem Werk sein Geld verdient. Ist dies der Fall, kann auch er als Künstler angesehen werden.
Vor dem Hintergrund des Gesprächs kann nun gut zum Thema „Urheberrecht“ übergeleitet werden. Die Klasse schaut gemeinsam den Film „Urheberrecht“, in dem wesentliche Grundlagen dieses Rechtes erläutert werden. Auf Basis der Information zum Urheberrecht kann die Lehrkraft anschließend mit der Klasse gemeinsam besprechen, warum dieses Recht für Künstlerinnen und Künstler wichtig ist und was es für die eigene Medienpraxis der Schülerinnen und Schüler – z. B. beim Posten und Teilen fremder Fotos – bedeutet.
Damit sind die Schülerinnen und Schüler ausreichend über die Grundzüge des Urheberrechts informiert und können nun ihr Wissen spielerisch in einem Quiz testen. Hierzu wird die Klasse in Zweiergruppen eingeteilt. Jedes Paar bespricht die in dem Aufgabenblatt beschriebenen praktischen Fälle und entscheidet, was aus urheberrechtlicher Sicht erlaubt ist und was nicht. Für jede richtige Entscheidung mit Begründung wird ein Punkt vergeben. Das Paar mit den meisten Punkten hat gewonnen. Der kleine Wettbewerb motiviert die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen zum Urheberrecht anzuwenden und zu vertiefen.
Die Ergebnisse werden anschließend gemeinsam im Plenum durchgegangen, die Begründungen für die jeweilige Entscheidung besprochen und das Paar mit den meisten Punkten als Sieger gekürt.
(1) Vgl. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2021). JIM-Studie 2021 – Jugend, Information, Medien; online unter: https://www.mpfs.de/de/studien/jim-studie/2021/; letzter Zugriff: 01.03.2022.